Hinterlegung des jährlichen Dokuments gemäß §75a BörseG

Das jährliche Dokument gemäß §75a BörseG ist ein Verzeichnis der Veröffentlichungen eines Geschäftsjahres. Enthalten sind alle Pflichtveröffentlichungen des Emittenten in Entsprechung gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Veröffentlichungsverpflichtungen.

Zusammengefasst betrifft das jährliche Dokument gem. §75a Pflichtveröffentlichungen zu folgende Themen:

  • Börseprospekt und Nachtrag zum Börseprospekt
  • Jahresabschluss
  • Zwischenberichte
  • Satzungsänderungen
  • Hauptversammlungen
  • Geschäftsbericht und Lagebericht
  • Änderung der Kapitalanteilsverhältnisse
  • Änderung der Stimmrechtsverhältnisse
  • Bezugsrechte